Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger, aufgrund der gesetzlichen Regelungen für Lohnsteuerhilfevereine, in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:
Bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur
vorliegen und / oder
wenn die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten 18.000 € (alleinstehend) bzw. 36.000 € (zusammen veranlagte Eheleute) nicht übersteigen.