Auf unseren Internetseiten wollen wir ausführlich über die Privilegien einer Mitgliedschaft bei unserem Verein informieren.
Verzweifeln Sie nicht an Ihrer Steuererklärung!
Wir zeigen Ihnen gerne – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach §4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile vollumfänglich zu nutzen.